Prozessfinanzierung
Für Kläger ist Prozessfinanzierung ein Vorgang, bei dem der Fonds die Prozesskosten und damit das Risiko des Rechtsstreits übernimmt.
Im Erfolgsfall erhält der Fonds einen Anteil an der erstrittenen Summe.
Für Investoren ist Prozessfinanzierung eine eigenständige Anlageklasse, die mit dem traditionellen Kapitalmarkt kaum korreliert und im Erfolgsfall hohe Renditechancen bietet.
Chancen:
1. Unkorrelierte Anlage: Keine Abhängigkeit von makroökonomischen Entwicklungen oder Kapitalmärkten. Renditen basieren rein auf juristischen Entscheidungen oder Verhandlungsergebnissen.
2. „Allwetter“ Investment: Rechtstreitigkeiten werden in jedem Marktumfeld geführt.
3. Asymmetrisches Erlöspotenzial: Das Erlöspotential ist ein Vielfaches des benötigten Investments je Fall.
4. Geregelter Exit: Für die Erlösrealisierung aus Rechtsansprüchen wird kein Exitevent wie IPO oder Merger benötigt. Die Realisierung ist rein verfahrenstechnisch geregelt.
Risken:
1. Rechtliche und operationelle Risiken durch den Einsatz nicht verbriefter Finanzierungszusagen.
2. Unvorhersehbarer Prozessverlauf.
3. Im Falle von Prozessniederlagen besteht das Risiko eines Totalverlusts des investierten Kapitals.
4. Gegenparteirisiko.
Diese Risiken sind nicht abschließend und werden im Dokument "Anlegerinformation nach Art. 105 AIFMG" des Fonds ausführlich beschrieben.
Vorteile für Kläger:
1. Zugang zu Ressourcen: Prozessfinanzierung bietet Klägern, die nicht über ausreichende finanzielle Mittel verfügen, die Möglichkeit, komplexe und kostspielige Rechtsstreitigkeiten zu führen. Dies hilft insbesondere kleineren Unternehmen und Privatpersonen, ihre Ansprüche gegen finanziell stärkere Gegner durchzusetzen.
2. Risikominimierung: Prozessfinanzierer übernehmen die anfallenden Kosten und erhalten im Erfolgsfall einen Teil des Urteils oder der Vergleichssumme. Verliert der Kläger, trägt der Finanzierer die Kosten, was das finanzielle Risiko für den Kläger minimiert.
3. Verbesserter Zugang zur Justiz: In Ländern wie Deutschland, wo die staatliche Prozesskostenhilfe begrenzt ist, ermöglicht Prozessfinanzierung eine breitere Nutzung des Justizsystems.
4. Keine Bilanzbelastung für Unternehmen: Prozessfinanzierung bleibt für Firmen bilanzneutral, da keine Rückstellungen oder Verbindlichkeiten erfasst werden müssen. Die Kosten entstehen nur bei Erfolg, ohne die finanzielle Lage des Unternehmens zu belasten.