Einblick in den Markt für Prozessfinanzierung

Prozessfinanzierung wächst rasant.
Auch wenn es in vielen Jurisdiktionen keine Verpflichtung zur Offenlegung gibt, gehen Schätzungen von einem Anstieg bis 2028 auf einen voraussichtlichen Wert von 37,5 Milliarden USD aus.
Dieses Wachstum ist auf Faktoren wie wachsendes Interesse institutioneller Investoren, dem Einsatz von AI zur Vorhersage von Prozessausgängen sowie der „awarness“ unter Geschädigten zurückzuführen. 
Der europäische, insbesondere der deutschsprachige Markt ist von einem Nachfrageüberhang nach Prozessfinanzierung geprägt. 
Das Instrument Prozessfinanzierung erfüllt somit einen wesentlichen Beitrag zum kollektiven Rechtschutz, welcher ohne finanzielle Ausstattung nicht möglich ist.  


 Quellen:

1.  Global Litigation Funding And Expense Market Report 2024 Edition, Market Size, Share, CAGR, Forecast, Revenue
2.
Litiging Funding Investment Market Size, Growth Outlook 2036 

Schlüsselfaktoren der Prozessfinanzierung in Deutschland & Österreich: 

1. Stabiler regulatorischer Rahmen: Deutschland verfügt über ein gut entwickeltes rechtliches und regulatorisches Umfeld, was der Einschätzung und Analyse von Streitverfahren zugute kommt. Zudem schneidet Deutschland (sowie auch Österreich) im internationalen Vergleich bei Zivil- und Handelsverfahren im Hinblick auf die Effizienz, d. h. Verfahrensdauer und Erledigungsquote, gut ab.
 
2. Feste Kostenregelung: Die deutschen & österreichischen Gerichte arbeiten mit geregelten Kostensätzen, was die Vorhersehbarkeit und Berechenbarkeit von Prozesskosten verbessert und den Markt für Prozessfinanzierung stabilisiert.
 
3. Wachstum im Bereich kollektiver Klagen: Prozessfinanzierer werden zunehmend für Sammelklagen genutzt, insbesondere im Verbraucher- und Kartellrecht. Dies schafft neue Möglichkeiten für Kläger, die aufgrund der hohen Kosten solche Verfahren bisher nicht verfolgen konnten.
 
4. Streitwerte: In Deutschland sind die Gerichtsgebühren für Streitwerte über 30 Millionen Euro durch das Gerichtskostengesetz (GKG) geregelt. Für Streitwerte über 30 Millionen Euro ist ein Höchstbetrag festgelegt, um die Kosten für die Parteien in einem vernünftigen Rahmen zu halten.